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Statement von Pilz-Geschäftsführer Thomas Pilz

Die Zukunft der sicheren Automation

Wer muss sich um was kümmern?

Welche Bedeutung haben die gesetzlichen Vorgaben nun? Anhand des Sektors Stromerzeugung lassen sich die Zusammenhänge gut darstellen: Bislang war nur der Stromversorger von der NIS-Richtlinie zur betroffen. Mit NIS 2 müssen künftig auch Maschinenbauer, etwa Hersteller von Windkraftanlagen, die Vorgaben erfüllen. Die Maschinenbauer benötigen etwa Automatisierungslösungen, Steuerungen oder Sensoren. Ab einer bestimmten Größe fallen also auch Hersteller von elektrischen Komponenten unter NIS 2. Und da auch die Berücksichtigung der Lieferanten vorgeschrieben wird, muss sich auch ein Unternehmen wie Pilz um sichere Lieferketten kümmern und Anforderungen an ihre Lieferanten stellen. NIS 2 deckt also die komplette Lieferkette ab. Seit jeher müssen Maschinenbauer, um Maschinen in Europa einführen zu können, das Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen an dessen Ende die CE-Kennzeichnung steht. Jetzt, mit der neuen Maschinenverordnung, müssen Maschinenbauer nachweisen, dass ihre Maschinen auch gegen Manipulationen geschützt sind. Und schließlich unterliegt der Hersteller der elektrischen Komponenten den künftigen Vorgaben des geplanten Cyber Resilience Acts.

Zusammenfassend ist zu sagen: Ob und in welcher Tiefe sich ein Unternehmen mit Security auseinandersetzen will, ist nicht länger Ermessenssache des Unternehmens. Es wird zur gesetzlichen Vorgabe. Unternehmen tun gut daran, sich baldmöglichst mit NIS 2 zu beschäftigen und eine ganzheitliche Security-Betrachtung für das Unternehmen durchzuführen. Dazu gehört etwa der Aufbau eines Managementsystems für Informationssicherheit (ISMS) mit Zertifizierung nach ISO27001.

Im Maschinenbau ist Security nicht allein Aufgabe der IT, sondern integraler Bestandteil der Konzeption und Konstruktion. Die Sicherheit im Nachhinein zu implementieren ist aufwändig und bedeutet meist Einbußen bei Anwenderfreundlichkeit, Funktionalität und Produktivität. Für Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen steht mit der Normenreihe IEC62443 eine gute Orientierung bereit. In der untergeordneten Norm IEC62443-4-1 werden z.B. Anforderungen an einen sogenannten Security-Development-Lifecycle-Prozess beschrieben. Die EU ist bei der Security-Gesetzgebung vorgeprescht. Aber es laufen bereits Abstimmungen mit anderen Ländern. So wird sich z.B. Australien vermutlich an die europäischen Normen anlehnen. Es ist also eine weltweite Harmonisierung bei Industrial Security zu erwarten.

Pilz GmbH & Co. KG

Dieser Artikel erschien in Industrial Security Report 7 2023 - 27.07.23.
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