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Statement von Pilz-Geschäftsführer Thomas Pilz

Die Zukunft der sicheren Automation

Bild: Pilz GmbH & Co. KGBild: Pilz GmbH & Co. KG
Mit dem Schritt von Maschinenrichtlinie zu Maschinenverordnung ist künftig auch die Cybersicherheit zu berücksichtigen.

In Punkto Sicherheit, kommt einiges auf die Industrie zu. So findet etwa bei den Normen und Gesetzen für die Sicherheit im industriellen Umfeld derzeit ein Umbruch statt. Getrieben wird dieser durch die Themen Security und Künstliche Intelligenz (KI). Für den Maschinen- und Anlagenbau sind beim Thema Security drei neue bzw. kommende gesetzliche Vorgaben relevant: Die EU-Richtlinie NIS 2, die neue Maschinenverordnung und der Cyber Resilience Act.

Mehr Pflichten, mehr Sanktionen

Die EU-Richtlinie NIS (Netz- und Informationssicherheit) zur Stärkung der Cybersicherheit galt bislang für Anbieter im Bereich kritische Infrastrukturen. Sie mussten mit Blick auf die Security angemessene Sicherheitsvorkehrungen treffen und gravierende Cybersicherheitsvorfälle melden. Der Nachfolger NIS 2 trat Anfang 2023 in Kraft und muss bis Herbst 2024 von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie gilt jetzt auch für den Maschinenbau und die Automobilindustrie - für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von mehr als 10Mio.?. Europaweit sind laut VDMA rund 9.000 Unternehmen betroffen. Sie müssen künftig nachweisen, dass sie technische, operative und organisatorische Security-Maßnahmen ergreifen. Dazu gehört zunächst die Risikoanalyse von bestehenden Systemen auch in Produktionsumgebungen. Dann folgen die Ausarbeitung und Umsetzung spezifischer Prozesse und Maßnahmen wie Passwortschutz oder Verschlüsselung sowie, Weiterbildung und Schulung von Mitarbeitern. Cybersicherheitsvorfälle müssen innerhalb von 24 Stunden den zuständigen Behörden gemeldet werden. Neu ist auch die ausdrückliche Einbeziehung von Lieferketten. Zusammengefasst betrifft NIS 2 nun mehr Unternehmen, erweitert die Pflichten und sieht strengere Sanktionen vor. Unternehmen, die keine Maßnahmen ergreifen, drohen empfindliche Strafen.

Pilz GmbH & Co. KG

Dieser Artikel erschien in Industrial Security Report 7 2023 - 27.07.23.
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