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Statement von Pilz-Geschäftsführer Thomas Pilz

Die Zukunft der sicheren Automation

Security für den gesamten Produktlebenszyklus

Im September 2022 hat die EU-Kommission einen Entwurf für eine Verordnung vorgelegt, die die Cybersicherheit von Produkten erhöhen soll. Dieser Cyber Resilience Act richtet sich an Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen. Damit ist sowohl Hard- als auch Software (bzw. Firmware) gemeint. Die Verordnung bezieht sich hierbei sowohl auf Consumer- als auch auf Industrieprodukte, z.B. Maschinensteuerungen. Laut der Verordnung dürfen nur noch Produkte in Verkehr gebracht werden, die ein angemessenes Cybersicherheitsniveau gewährleisten. Des Weiteren werden Hersteller verpflichtet, Kunden über Sicherheitslücken so schnell wie möglich zu informieren und diese zu schließen. Die Verordnung betrifft also den gesamten Lebenszyklus eines Produktes. Das bedeutet, dass Hersteller nun auch über den üblichen Gewährleistungszeitraum hinaus Softwareupdates anbieten müssen, um auch zukünftige Bedrohungen abzuwehren. Es ist davon auszugehen, dass die Verordnung Ende 2024 verabschiedet wird.

Die dritte neue gesetzliche Security-Vorgabe ist die Maschinenverordnung der EU. Ihre Veröffentlichung steht kurz bevor. Da sie eine Verordnung ist, muss sie nicht erst in nationales Recht übertragen werden. Maschinenhersteller haben 42 Monate Zeit, die neuen Anforderungen zu erfüllen. Die Maschinenverordnung ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie und macht - im Unterschied zur Vorgängerin - Cybersecurity verpflichtend. War die Maschinenrichtlinie eine reine Betrachtung der Safety, wurde in der Verordnung das Schutzziel Security unter "Protection against corruption" in die "Essential health and safety requirements EHSR" mit aufgenommen: Die Sicherheitsfunktionen der Maschine dürfen durch unbeabsichtigte oder vorsätzliche Verfälschung nicht beeinträchtigt werden. Bisher ist bekannt, dass ein Erfüllen der Vorgaben aus dem Cyber Resilliance Act zu einer Konformitätsvermutung für die Maschinenverordnung führt.

Pilz GmbH & Co. KG

Dieser Artikel erschien in Industrial Security Report 7 2023 - 27.07.23.
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