Anzeige

Telefon: +49 7113409-0

www.pilz.de


Schutz für Unternehmen, Maschinen und Produkte

Industrial Security ganzheitlich denken

Ziel der Industrial Security ist es, die Verfügbarkeit von Maschinen und Anlagen, sowie die Integrität und Vertraulichkeit von maschinellen Daten und Prozessen zu gewährleisten. Neben den wirtschaftlichen Aspekten spielen die normativen Vorgaben eine immer größere Rolle. Was bedeutet das für Unternehmen, Maschinen und Produkte?

NIS 2: Die komplette Lieferkette im Blick

Das IT-Sicherheitsgesetz, die bisherige nationale Umsetzung der NIS 1, galt vorwiegend für kritische Infrastruktur und Anbieter relevanter digitaler Dienste. NIS 2 erweitert die Sektoren beispielsweise um das herstellende/produzierende Gewerbe, darunter auch Maschinenbau und Hersteller von elektrischen Ausrüstungen.

NIS 2 am Beispiel: Mit NIS 2 müssen künftig auch Maschinenbauer, wie etwa der Hersteller von Windkraftanlagen, die Vorgaben erfüllen. Er wiederum benötigt etwa Automatisierungslösungen, Steuerungen oder Sensoren z.B. von Pilz. Ab einer bestimmten Größe fallen auch Hersteller von elektrischen Komponenten unter das Gesetz. Und weil es auch die Berücksichtigung der Lieferanten vorschreibt, muss sich auch ein Unternehmen wie Pilz um sichere Lieferketten kümmern und Anforderungen an ihre Lieferanten stellen. NIS 2 deckt also die komplette Lieferkette ab.

Gegenstand von Security-Vorfällen sind nicht mehr nur IT-Systeme, sondern immer häufiger auch das produzierende Umfeld (OT). Unternehmen, Maschinen und Produkte. Dabei kommen auf jeder Ebene unterschiedliche Herausforderungen sowie gesetzliche Rahmenbedingungen auf Maschinenbauer und -betreiber zu.

NIS 2: Mehr Pflichten für Unternehmen

Die Richtlinie für Netz- und Informationssystemsicherheit 2 EU 2022/2555 (NIS 2) verpflichtet künftig deutlich mehr Unternehmen, Risikomanagementmaßnahmen für die Cybersicherheit zu ergreifen. Beispiele dafür sind Risikoanalysen und Sicherheitskonzepte für Informationssysteme, den Schutz der Lieferkette und die Sicherheit des Personals. Ebenso zählen Konzepte für die Zugriffskontrolle und das Management von Anlagen hinzu, sowie verpflichtende Schulungen für das Management. Die Richtlinie wurde Ende 2022 durch das Europäische Parlament und den Rat der EU verabschiedet und muss bis 18.10.2024 in nationales Recht überführt werden, in Deutschland etwa durch das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (NIS2UmsuCG). Unternehmen tun gut daran, sich baldmöglichst mit NIS 2 zu beschäftigen und eine umfassende Security-Betrachtung für das Unternehmen durchzuführen. Dazu gehört beispielsweise der Aufbau eines Managementsystems für Informationssicherheit (ISMS). Hilfreich ist in diesem Zusammenhang eine Zertifizierung nach der Informationssicherheits-Norm ISO27001.

Pilz GmbH & Co. KG

Dieser Artikel erschien in SPS-MAGAZIN 3 (HMI) 2024 - 11.04.24.
Für weitere Artikel besuchen Sie www.sps-magazin.de

Firmenportrait