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Fernsteuerbarkeit wird ab 2025 verpflichtend

Steuerung über intelligente Messsysteme

Mit der Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) wurde die Fernsteuerbarkeit über das intelligente Messsystem ab 2025 verpflichtend. Dabei ist mit einem schnellen Ansteigen der entsprechenden Einbaufälle zu rechnen, da insbesondere Anlagenbetreiber mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach §14A EnWG von ihrem Messstellenbetreiber gleichzeitig mit dem Einbau des intelligenten Messsystems den Einbau einer Steuerlösung verlangen müssen.

Bild: Theben AGBild: Theben AG
Smart Meter Gateway Conexa mit aufsteck-barem Mehrwertmodul

Grundlage dafür ist eine Änderung im §9 EEG. Die Norm sieht vor, dass die "Betreiber von Anlagen und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 25kW und die Betreiber von Anlagen, die hinter einem Netzanschluss mit mindestens einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes betrieben werden, sicherstellen, dass bei ihren Anlagen und KWK-Anlagen spätestens zusammen mit dem intelligenten Messsystem technische Einrichtungen eingebaut werden, die notwendig sind, damit über ein Smart-Meter-Gateway [?] Netzbetreiber oder andere Berechtigte jederzeit [?] die Ist-Einspeisung abrufen können und die Einspeiseleistung stufenweise oder, sobald die technische Möglichkeit besteht, stufenlos ferngesteuert regeln können."

Theben AG

Dieser Artikel erschien in GEBÄUDEDIGITAL 6 (Oktober) 2023 - 07.11.23.
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